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Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Frau Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2025/26 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
- aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
- e-Card
- Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr)
- Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen
Anträge können bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden.
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf herunterladen (0.02 MB)