Reisepass

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses am Gemeindeamt Maissau muss persönlich zu den Amtsstunden eingebracht werden.

Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Kosten Reisepass:
  bis zum 12. Geburtstag: EUR 44,00
 ab dem 12. Geburtstag: EUR 112,00

Kosten Personalausweis:
  bis zum 16. Geburtstag: EUR 39,00
 ab dem 16. Geburtstag: EUR 91,00

Bis zum 2. Geburtstag ist das erste Reisedokument (Reisepass ODER Personalausweis) gebührenfrei.


Erforderliche Unterlagen:

Alter Reisepass vorhanden:

- Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)

- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

 

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:

- Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)

- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)


Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:

- Amtlicher Lichtbildausweis

- Geburtsurkunde

- Nachweis der Staatsbürgerschaft

- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

 

Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:

- Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)

- Geburtsurkunde

- Nachweis der Staatsbürgerschaft

- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:


Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt.

Verlust – Wurde der Reisepass verloren, ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.

Wiederauffindung – Wurde der Reisepass wiederaufgefunden, ist umgehend eine Meldung an die Passbehörde zu erstatten. Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden, jedoch sehen die Einreisebestimmungen einiger Länder trotz Widerruf vor, dass die Einreise mit einem einmal als verloren gemeldeten Reisedokument nicht möglich ist.

Zuständig